Freie Fachwerkstatt für Unfallschadenbeseitigung

Ein Unfallgeschädigter darf laut neuester Rechtssprechung an eine fachlich qualifizierte und gleichwertig wie eine Vertragswerkstatt arbeitende freie Fachwerkstatt für die Unfallschadenbeseitigung verwiesen werden.

Automobile die älter als drei Jahre sind, darf die KFZ Versicherung grundsätzlich auf eine gleichwertige freie Fachwerkstatt verweisen.

Selbst eingeholte Sachverständigenkosten für eingeholte Gutachten sind bei reinen Bagatellschäden nicht erstattungsfähig. Die Einholung eines Kostenvoranschlages durch eine Fachwerkstatt reicht vollständig aus.

(Amtsgericht München, Az.: 322 C 793/11)

Wir sind eine freie Werkstatt in Berlin für die Unfallschadenbeseitigung, die sich unter anderem auf die Reparatur von Unfallschäden und die Karosserie Instandsetzung und Lackierung von Automobilen nach Unfällen spezialisiert hat.

Wir sind für viele Versicherungen eine Vertrauenswerkstatt für Unfallschäden.

Wir sind DIN ISO zertifiziert und Body&Paint zertifiziert. Wir führen alle Arbeiten an Ihrem Automobil mit Leidenschaft durch:

KFZ Mechanikwerkstatt, Autolackiererei & Karosseriebau.

Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie eine qualitativ hochwertige und zuverlässige freie Werkstatt für die Beseitigung Ihres Unfallschadens in Berlin suchen.

Telefon 030 – 83 20 30 20