Ärger bei der Leasingrückgabe vermeiden

Das Fahrzeug Leasing ist heute eine beliebte Methode, um ohne großen Einsatz von Eigenkapital stets einen neuen Fahrzeugpark zu erhalten. Auch die Tatsache, das man das kein Restwertrisiko trägt, oder dieses auf Dritte übertragen kann, ist für viele Betreiber von Fuhrparks ausgesprochen vorteilhaft. Doch ist es gerade immer wieder die Bestimmung des Restwerts, die Unstimmigkeiten bei Abwicklung der Fahrzeugübergabe hervorruft.
Die Bewertung der Fahrzeugschäden bei der Leasingrückgabe gestaltet sich oft problematisch, und führt zu Streitfällen zwischen den Parteien, die manchmal sogar vor Gericht enden. Deshalb sollte man sich einmal Gedanken darüber machen, auf welche Weise man diese Art von Problemen vermeiden kann, um die finanziellen Vorteile, die das Leasing für moderne Betriebe bietet, unbeschwert ausnutzen zu können.

Bei den meisten Leasingverträgen werden Laufzeit und Leistungen genau festgelegt. Somit erfolgt bei der Abgabe des Leasingfahrzeugs eine Abrechnung der Kilometer, die über oder unter der vereinbarten Grenze gefahren wurden, sowohl als auch eine Bewertung des Gesamtzustands des Fahrzeugs. Dabei kommt es für den Fahrzeugnutzer oft zu unliebsamen Überraschungen. Mängel, die vom Leasingnehmer oft als normaler Verschleiß angesehen werden, werden vom Leasinggeber bei der Abnahmeprüfung als Minderwert katalogisiert.

Geleaste Fahrzeuge aus dem Fuhrpark werden oft Außendienstmitarbeitern zur Verfügung gestellt und die Fahrzeuge werden dann oft viel genutzt. In vielen Fällen kommen sie sowohl bei Geschäftsfahrten, als auch im privaten Bereich zum Einsatz. Da kommt es unwillkürlich immer einmal wieder zu Kratzern und Lackschäden, kleinen Beulen und Dellen und einer signifikanten Abnutzung des Innenraums. Besonders Fahrzeuge, die nicht in einer Garage stehen, weisen oft Lackschäden auf. Diese Schäden müssen dann behoben werden, um das Fahrzeug zur Leasingabnahme bereit zu machen. Die entsprechende Leasingrückgabe Aufbereitung des Fahrzeugs kann unter Umständen mit ganz erheblichen Kosten verbunden sein. Laut einer Studie des Jahres 2010 müssen im Schnitt 700 Euro aufgewendet werden, um einen Leasingrückläufer aufzubereiten. In einzelnen Fällen kann diese Summe auch weit überschritten werden.

Liest man die Leasingverträge aufmerksam durch, wird man immer wieder Vertragsklauseln finden, aus denen hervorgeht, dass für den Leasingnehmer möglicherweise Nachkosten bei der Rückgabe entstehen können. Auch wenn der Leasingnehmer beim Kilometerleasing nicht das Restwertrisiko trägt, so ist er gegenüber dem Leasinggeber jedoch für einen Minderwert haftbar, den das Fahrzeug aufweisen kann. Dabei gilt es zu definieren, welche Mängel am Fahrzeug als zu erwartende Abnutzung zu betrachten sind, und wann es sich um übermäßigen Verschleiß handelt.
Zu diesem Urteil lassen sich etliche Gerichtsurteile finden, die in vielen Fällen dem Leasingnehmer das Recht zusprechen. Auch liegt die Beweislast des Minderwertes eindeutig beim Leasinggeber. Natürlich ist es schwer, den Minderwert eines Fahrzeugs zu bewerten oder auch übermäßige Abnutzung zu bestimmen. Dafür gibt es keine einheitlichen Richtwerte und jeder Altwagen ist unterschiedlich. Deshalb ist die Bewertung des Zustands eines Leasingrückläufers immer wieder subjektiv und führt eben in vielen Fällen zum Streit.

Selbst das Urteil eines unabhängigen Sachverständigen ist deshalb nicht unbedingt schlüssig. Es kann beispielsweise von regionalen Bedingungen beeinflusst sein und wird in der Regel nicht immer einheitlich ausfallen. Deshalb ergibt sich auch aus der aktuellen Rechtsprechung, dass ein vom Sachverständigen erstelltes Urteil nicht durch die Vertragsklauseln überprüfen lässt.
Außer den optischen Mängeln können dem Leasingnehmer auch noch andere Probleme zur Last gelegt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Wartungsarbeiten nicht regelmäßig ausgeführt wurden oder Zweitschlüssel und serienmäßiges Zubehör verloren gingen.

Bei herstellerfreien Leasinggesellschaften findet man oft bessere Bedingungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs vor. Hier liegt oft ein klarer Mängelkatalog vor, nach dem das Fahrzeug wesentlich objektiver bewertet werden kann. Natürlich ist es auch für den Leasingnehmer von Vorteil, diesen Katalog vor der Rückgabe des Fahrzeugs einzusehen und mögliche Mängel beheben zu lassen. Auf diese Weise kann das Fahrzeug einen besseren Gesamteindruck erhalten, der bei der Abnahme von Vorteil sein kann. Viele dieser herstellerfreien Gesellschaften sind von unabhängigen Prüforganisationen zertifiziert und werden deshalb regelmäßig überprüft. Auf diese Weise kann man hier in der Regel mit einer fairen Fahrzeugbewertung rechnen. Ebenso kann es möglich sein, schon bei Vertragsabschluss eine Rückgabepauschale festzulegen, bis zu deren Wert Fahrzeugmängel nicht in Betracht gezogen werden.

Einen Vorteil hat der Leasingnehmer auch, wenn das Fahrzeug schon vor dem Rückgabetermin von dem zuständigen Sachverständigen oder dem Servicemeister des Leasinggebers untersucht werden kann. Auf diese Weise weiß man schon im Vorhinein, welche Mängel behoben werden müssen, bevor der Wagen zurückgegeben werden kann. So kann man nämlich viele Arbeiten als Spot-repair, Smart-repair / Smartreparaturen ausführen lassen, die in sich immer viel preisgünstiger gestalten, als eine Reparatur in der normalen Karosseriewerkstatt ohne Smart-repair Know-how. Dabei können kleine Kratzer entfernt, Krater wegpoliert und andere Karosserieschäden ausgeglichen werden und in vielen Fällen auch Glasschäden behoben werden. Ebenso werden Bohrlöcher und andere Schäden im Wageninneren behoben. Wenn es dann möglich ist, dass der gleiche Sachverständige auch für die Fahrzeugabnahme verantwortlich ist, so hat man als Leasingnehmer die beste Möglichkeit, die Fahrzeugrückgabe auf die beste Weise vorzunehmen und Streitfälle schon im Vorfeld zu vermeiden.

Mithin kann man als Fuhrparkbetreiber also verschiedenen Möglichkeiten nutzen, um die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs für alle Parteien so fair und angenehm wie möglich zu gestalten. Dabei gibt es einige Dinge, die dazu beachtet werden sollten.
Dabei sollten die Fahrer, denen die einzelnen Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, auf die möglichen Kosten aufmerksam gemacht werden. Unter Umständen kann dabei eine Kostenbeteiligung der Fahrer vereinbart werden, die für diese einen zusätzlichen Anreiz bedeutet, das Fahrzeug in einem guten Zustand zu erhalten. Schließlich gibt es keine bessere Garantie für eine reibungslose Fahrzeugrücknahme, als ein Fahrzeug in perfektem Zustand.
Zudem sollte stets auf die Vollständigkeit aller zum Fahrzeug gehörenden Einzelteile geachtet werden. Diese sollten schon von dem Rückgabetermin überprüft werden.
Wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird, sollte grundsätzlich ein Vertreter des Leasingnehmers anwesend sein. Auf diese Weise können die Bewertungsprotokolle vor Ort überprüft werden und solche Schäden, die nicht laufleistungsbedingt sind, reklamiert werden. Sollte das nicht möglich sein, sollte man auf schlüssigen Fotos der bemängelten Schäden bestehen. Wenn möglich sollte die Auswahl von eigenen Sachverständigen ausgehandelt werden.

Schon bevor man einen Leasingvertrag eingeht, sollte man an die Rückgabe denken und Verträge dahingehend genau abwägen. Leasinggesellschaften, die durchsichtige, faire Rückgabebedingungen anbieten, sollten deshalb bevorzugt werden. Auch das Aushandeln einer Pauschale sollte erwogen werden. Auf diese Weise kann man sich eine Menge Ärger und in einigen Fällen sogar Gerichtstermine ersparen.

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