Mitschuld bei Unfallschaden am Auto
Wenn ein Autounfall nicht aufgeklärt werden kann, tragen beide Unfallbeteiligte je die Hälfte des Unfallschadens.
Da von beiden Fahrzeugen eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht und wenn ein Unfall nicht aufgeklärt werden kann, dann wird eine geteilte Haftungsquote zugrunde gelegt.
(Amtsgericht München, Az.: 322 C 21241/09).
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